Ich berate regelmäßig Mandanten die zum Beispiel bei der Euroweb Internet GmbH eine Folge-„Vereinbarung“ zu einer Internet-System-Vereinbarung mit Laufzeit von mindestens 48 weiteren Monaten unterschrieben haben und sich wieder davon lösen möchten.
Haben Sie auch nachträglich bei einem nach Ihrem Eindruck gut geschulten Außendienstmitarbeiter eine „Vereinbarung“ in Bezug auf eine „SSL Basic“-Verschlüsselung Ihrer Webseite, ein „Redesign“ oder eine „Neugestaltung“ dieser oder die Erweiterung um „YourRate“, „QR-Code“, „Online-Redaktion“ oder „Google My Business“ o.ä. unterschrieben und die Gegenseite behauptet nunmehr die Ersetzung Ihres „Altvertrages“ durch die neue Vereinbarung ?
Im Kleingedruckten der neuen Vereinbarung steht nun, dass der „Leistungs- und Systemumfang“ der Vereinbarung „jenem des „Altvertrages“ entspricht“ „mit oben genannten inhaltlichen Erweiterungen“ und nach der Lesart der Gegenseite haben Sie nun einen Folgevertrag mit erneuter mindestens 48-monatiger Laufzeit sowie erheblichen Kosten abgeschlossen, was Ihnen nicht bewußt war, und Sie fühlen sich übervorteilt ?
Dann schaffen Sie Waffengleichheit und wenden Sie sich zur Prüfung Ihres Falles an einen erfahrenen Fachanwalt.
Bei der Beurteilung von Internet-System-Verträgen und darauf aufbauenden zusätzlichen „Vereinbarungen“ kommt es immer auf den konkreten Sachverhalt an. Wie am besten vorgegangen werden sollte, muss also im konkreten Fall geprüft werden, um dann das passende Vorgehen für „Ihren“ Fall mit Ihnen abzustimmen.
Eine erfolgreiche Lösung von derartigen „Folgeverträgen“ ist in vielen Fällen mit fachanwaltlicher Erfahrung möglich und spart den Betroffenen dann sehr viel Geld.
Wenn Sie sich von einer Internet-System-Vereinbarung oder einer Folgevereinbarung lösen möchten ist oft folgendes Vorgehen zu empfehlen:
1. Keine freie Kündigung aussprechen
Eine „Internet-System-Vereinbarung“ ist ein sog. Werkvertrag und als solcher grundsätzlich jederzeit frei kündbar, auch wenn vertraglich eine längere Laufzeit vereinbart wurde. Spricht der Besteller aber eine freie Kündigung aus, so steht dem jeweiligen Unternehmen/Anbieter jedoch hinsichtlich der restlichen Laufzeit ein Ausgleichsanspruch zu. Dieser kann je nach restlicher Vertragslaufzeit und Höhe der monatlichen Kosten hoch ausfallen, weshalb freie Kündigungen von Internet-System-Vereinbarungen regelmäßig wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen.
2. Erfahrenen Fachanwalt beauftragen
Kunden die eine Internet-System-Vereinbarung oder eine Folgevereinbarung dazu bei der Euroweb Internet GmbH oder einem andern Anbieter solcher Werkverträge abgeschlossen haben und sich von dieser wieder lösen möchten, sollten die Internet-System-Vereinbarung / Folgevereinbarung daher nicht einfach ungeprüft ohne Rechtsanwalt kündigen, sondern anwaltlich prüfen lassen, ob und wie Sie deutlich günstiger aus dem Vertrag kommen.
Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und verfüge über eine langjährige Erfahrung im Umgang u.a. mit Internet-System-Verträgen und bin bundesweit tätig. Das Ziel meiner anwaltlichen Tätigkeit ist immer, das für Sie optimale Ergebnis nach Abstimmung mit Ihnen bzw. Ihren unternehmerischen Zielen zu erreichen.