Werbung mit der Bezeichnung “Fachanwalt für Markenrecht” oder “Fachanwalt: Markenrecht” ist verboten
Das LG Frankfurt am Main (Beschluss vom 06.10.2011, Az.: 2-03 O 437/11, BeckRS 2011, 24504) hat es im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs