BGH konkretisiert die Verantwortlichkeit von Hostprovidern für persönlichkeitsrechtsverletzende Blog-Einträge (BGH, Urteil vom 25.10. 2011, Az.: VI ZR 93/10)
Der BGH hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Hostprovider als Störer für von ihm nicht verfasste oder gebilligte Äußerungen eines Dritten in einem Blog auf Unterlassung in Anspruch genommen