Online-Händler können im Ausland verklagt werden: Neues EuGH-Urteil zu Gerichtsstand bei grenzüberschreitendem Onlinehandel mit Verbrauchern
Unternehmen, die eine Internetseite haben und mit ausländischen Verbrauchern Geschäfte machen, können im Ausland verklagt werden, wenn sie den Willen zum Ausdruck gebracht haben, Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern anderer Mitgliedstaaten herzustellen.