BGH: Kein Schadensersatz bei unzureichend gesichertem WLAN und nur Pflicht zu Erstattung von € 100,00 Abmahnkosten (Filesharing, Tauschbörsen)
Privatpersonen können nur auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. 2. Der