LG Berlin: Facebook darf sich in seinen AGB nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an allen Inhalten von Mitgliedern einräumen lassen
Facebook darf sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Das entschied heute das Landgericht Berlin