Thema „rechtserhaltende Benutzung“ von Marken: Vorsicht bei der Neuanmeldung von „modernisierten“ alten Marken
Nach deutschem Markenrecht ist die rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch die Verwendung eines abweichenden Zeichens auch dann möglich, wenn das abweichende Zeichen ebenfalls als Marke eingetragen ist. Dies ist naheliegend,