BGH: Es ist verboten, Produkte gerade als Imitation von Originalprodukten zu bewerben (Markenparfümimitate)
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat kürzlich entschieden, dass der Handel mit Markenparfümimitaten nicht als unlautere vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr.