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Firmen-auskunft.com: Abwehr von Forderungen der Firmen-auskunft.com nach einem telefonischen Kaltkontakt – so ist es möglich

Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, LL.M. - Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz - Blog

Sie haben nach einem unerbetenen Werbeanruf eine Rechnung von einer „Firmen-auskunft.com, Neue Mainzer Str. 6-10, 60311 Frankfurt am Main“ für „1,00 Stück“ „Premium Eintrag Onepager Eintrag – Premium Paket“ zu einem Einzelpreis netto von „699,00 €“ erhalten und sind sich nicht bewusst, diese Firma mit kostenpflichtigen Leistungen wie einem „Premium Eintrag Onepager Eintrag – Premium Paket“ beauftragt zu haben ?
Sie fragen sich nun, wie Sie sich am besten verhalten, damit die Firmen-auskunft.com im Idealfall zeitnah die behauptete Forderung fallen lässt und wie Sie mögliche Nachteile abwehren können ?
Dann lesen Sie weiter. Es gilt in vielen Fällen Fristen einzuhalten und es erscheint sinnvoll zeitnah zu Handeln und den jeweils konkreten Einzelfall und etwaige Gegenansprüche prüfen zu lassen, denn aus dieser Art der Kaltakquise der firmen-auskunft.com können sich regelmäßig eine ganze Reihe von Gegenansprüchen der Betroffenen ergeben, die bei der anwaltlichen Gegenabwehr gegen die behaupteten Forderungen zu prüfen sind und nützlich sein können.

In einer mir vorliegenden Rechnung vom 05.09.2024 ist neben dem „Premium Eintrag Onepager Eintrag – Premium Paket“ zudem eine „Premium-Anzeigeoption bevorzugte Ergebnisanzeige in der Suche“ zum „Einzelpreis netto“ von „0,00 €“ aufgeführt. In dieser mir konkret vorliegenden Rechnung wird zu den Nettopreisen ausgeführt: „Reverse Charge Der Rechnungsausweis erfolgt ohne Umsatzsteuer, da vorliegend der Wechsel der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) greift“. Als „Leistungszeitraum“ ist in der mir vorliegenden Rechnung „12 Monate (automatische Kündigung)“ angegeben.

Die Firmen-auskunft.com

Die Firmen-auskunft.com scheint noch neu im Geschäft, reiht sich mit ihrem Vorgehen aber in eine ganze Reihe ähnlich agierender Anbieter von mehr oder weniger nutzlosen Online-Branchenbüchern u.ä. ein.
Dennoch ist generell zu empfehlen, Rechnungen und etwaige Mahnungen von Firmen-auskunft.com ernst zu nehmen. Grundsätzlich ist auch in solchen Fällen im Auge zu behalten, ob ein Inkassobüro eingeschaltet wird/wurde oder etwa ein mahngerichtliches Verfahren befürchtet wird o.ä. Dann ist darauf wiederum angemessen zu reagieren und ggf. sind spezielle Fristen einzuhalten.
Die Webseite firmen-auskunft.com ist soweit ersichtlich am 26.08.2024 bei einem Registrar aus den Niederlanden registriert und der „Registrant Contact“ wird mit „State: DE Country: US“, also in Delaware U.S.A. angegeben. Daten zum Inhaber waren beim Abruf am 25.09.2024 nicht abrufbar („Registrant Name: REDACTED FOR PRIVACY“),
Delaware passt auch zu dem in der mir vorliegenden Rechnung angegebenen „Kontakt“ „845 Paul St, Dover, DE“. Wenn man diese Adresse sucht wird in Google Maps soweit ersichtlich ein Wohnhaus o.ä. angezeigt (Google-Maps-Suche am 25.09.2024).
Sucht man nach „Neue Mainzer Str. 6-10, 60311 Frankfurt am Main“ scheint dort u.a. ein Business Center zu sein (Google-Maps-Suche am 25.09.2024), wobei für mich nicht ersichtlich ist, ob Firmen-auskunft.com dort ein Büro o.ä. besitzt. Ein von mir an diese Adresse an die „Firmen-auskunft.com“ gesendetes Einwurf-Einschreiben kam mit dem Hinweis „Deutsche Post Zurück Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurück.
Auf der Webseite https://firmen-auskunft.com/impressum/ war bei Abruf am 25.09.2024 dann eine andere Adresse aufgeführt, die einer „Firmen-Auskunft Ltd.“ im englischen Manchester. Eine Recherche im einschlägigen Firmenregister am 25.09.2024 hat ergeben, dass dort danach tatsächlich eine solche Gesellschaft unter der angegebenen Adresse registriert ist, eine „Private limited Company“ „Incorporated on 23 August 2024“ mit dem unklaren „Nature of business (SIC) 96090 – Other service activities not elsewhere classified“. Die Gesellschaft hat danach ein „Statement of capital on 2024-08-23“ von “EUR 200“. „Director“ ist danach ein deutscher Staatsbürger.
Bei Abruf der Webseite https://firmen-auskunft.com/impressum/ am 09.10.2024 war dort wieder eine andere Adresse angegeben, nämlich „Firmen-Auskunft, 8 The Green, Dover, DE 19901, USA“.
So international wie bei den Adressangaben gibt sich Firmen-auskunft.com auch bei der Bankverbindung. Die in der mir vorliegenden Rechnung angegebene IBAN weist auf eine Bank aus Belgien.
Eine Recherche am 02.10.2024 unter https://firmen-auskunft.com/ hat ergeben, dass wenn in der Suchmaske unter https://firmen-auskunft.com/ bei „Was“ und „Wo“ nichts eingegeben wurde und nur auf „Suchen“ geklickt wurde, man auf Trefferseiten geleitet wurde. Bei dem vorgenannten Abruf am 02.10.2024 wurden mir 544 Unterseiten zur Auswahl angezeigt mit soweit ersichtlich jeweils 6 Resultaten/Firmen pro Unterseite. Ich habe die 544 Unterseiten nicht einzeln durchgeklickt, aber wenn man jeweils 6 Resultaten/Firmen pro Unterseite zu Grunde legte hätte das Online-Branchenbuch firmen-auskunft.com am 02.10.2024 also lediglich 3264 Firmeneinträge vorzuweisen ?

Im Jahr 2022 gab in Deutschland insgesamt rund 3,44 Millionen rechtliche Einheiten/ Unternehmen. Die Zahl für 2024 war bei Abruf am 02.10.2024 unter www.destatis.de nicht ersichtlich. Aber man wird davon ausgehen können, dass die Zahl ähnlich hoch sein wird ?
Die Zahl der unter https://firmen-auskunft.com/ zu findenden Firmen erscheint also sehr überschaubar.

Die Anrufmasche

Die Kontaktaufnahme zur Vertragsanbahnung erfolgte in den mir vorliegenden Fällen jeweils durch einen unerbetenen Werbeanruf ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen, wie mir die Betroffenen mitteilen.
Derartige Kaltkontakte sind regelmäßig rechtswidrig, was aber am Vertragsschluss grundsätzlich nichts ändert. Dennoch bieten derartige sog. Cold Calls (Kaltkontakte) Anknüpfungspunkte für eine Gegenwehr, weshalb Betroffene zeitnah handeln sollten. Manche Betroffene glauben, dass Sie generell ein 14tätiges Widerrufsrecht haben und „widerrufen“ solche Verträge dann selbst. Ein solches Widerrufsrecht besteht hingegen im geschäftlichen Bereich wie in solchen Fällen gerade nicht, da die Betroffenen selbst Unternehmer und keine Verbraucher sind, so dass dies letztlich keine Lösung ist und die Betroffenen ggf. wichtige Zeit verlieren.
In Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt die firmen-auskunft.com zu ihrem Vorgehen aus:
„4. – Vertragsschluss Die Auftragserteilung des Kunden erfolgt entweder schriftlich, per Eintragung auf Firmen-auskunft.com, oder telefonisch. Bei telefonischer Auftragserteilung zeichnet Firmen-auskunft.com diese nach Einwilligung des Kunden auf, um neben den Vertragsbestandteilen auch sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden des Kunden mit Firmen-auskunft.com zu sichern und zu protokollieren. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht für den Kunden nach Vertragsabschluss mit Firmen-auskunft.com kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Bei schriftlicher Auftragserteilung oder Eintragung auf Firmen-auskunft.com kommt der Vertrag nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch Firmen-auskunft.com zustande. …“ https://firmen-auskunft.com/agb/ (abgerufen am 02.10.2024)
Alle Betroffenen die mich in derartigen Cold Call Fällen kontaktieren berichten mir, dass zunächst ein gewisses Vertrauen erschlichen wurde und sie daher so in die Irre geführt zugestimmt haben. Sodann wird eine Bandaufnahme gestartet, bei welcher der Betroffenen die Aussagen des Anrufers immer mit „Ja“ beantworten soll. Ist dies aus Sicht des Anrufers erfolgreich geschehen, so dokumentiert dies wohl aus Sicht der Firma einen wirksamen Vertragsschluss.
Erst als die Rechnung über den Vertragsschluss bei den Betroffenen ankam wurde den Betroffenen die sich an mich gewandt haben klar, dass sie sich einer erheblichen Forderung aus einem Neuvertrag ausgesetzt sehen, den sie so willentlich nie eingehen wollten.
Zeitnahes Handeln der Betroffenen ist dann immer angezeigt, damit Sie sich alle möglichen Verteidigungs- und Abwehroptionen offen halten und nutzen können. So mag man zunächst an eine rechtsvernichtende Einwendung dolo agit, qui petit, quod statium redditurus est gemäß § 242 BGB denken, wobei dies hier sicher nicht das schärfste zur Verfügung stehende Schwert wäre, welches geprüft werden kann. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Es besteht die Möglichkeit derartige Verträge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten anzufechten/anzugreifen, wobei bestimmte Formalien und Fristen zu beachten sind, weshalb sich die zeitnahe Einschaltung eines auf solche Fälle spezialisierten Rechtsanwaltes empfiehlt, zumal es immer auf den konkreten Einzelfall ankommt.
Mit gezieltem anwaltlichen Tätigwerden können dann in sehr vielen Fällen die behaupteten Forderungen außergerichtlich abgewehrt werden.
Die Betroffenen haben in den mir vorliegenden Fällen bewusst erst durch die ihnen zugesandte Rechnung in horrender Höhe von der Existenz der Webseite firmen-auskunft.com Kenntnis genommen, wie mir diese berichten. Regelmäßig erscheint den Betroffenen, diese ihnen völlig unbekannte firmen-auskunft.com-Webseite aus verschiedenen Gründen als bestenfalls völlig nutzlos, gerade auch im Vergleich zu den bekannten großen Branchenportalen. Und in der Tat, erscheint die „Sichtbarkeit“ (Erfolgsmessung in der Suchmaschinenoptimierung) dieser Webseite als praktisch nicht gegeben, jedenfalls wenn man etwa mit Sistrix den Erfolg der Seite in den Google-Suchergebnissen prüft. Es erscheint nachvollziehbar, wenn Betroffene in solchen Fällen zudem von einem auffälligem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ausgehen, weil lebensnah die Leistung durch einen Eintrag in ein unbekanntes Internet-Verzeichnisses den Betroffenen als nahezu wertlos („nahe bei ‚Null‘ wenn nicht gar bei ‚Null‘“, vgl. Jaeschke, GRUR-Prax 2011, 158) erscheint. In solchen Fällen erscheint es dann sinnvoll den konkreten Sachverhalt im Einzelnen anwaltlich prüfen zu lassen.

Fristen einhalten, zeitnah Handeln und konkreten Fall und Gegenansprüche prüfen lassen
Aus dieser Art der Kaltakquise der firmen-auskunft.com können sich wie angesprochen regelmäßig eine ganze Reihe von Gegenansprüchen der Betroffenen ergeben, die bei der anwaltlichen Gegenabwehr gegen die behaupteten Forderungen zu prüfen sind und nützlich sein können.
Bei der umfassenden Gegenwehr und Reaktion sollte auch im Auge behalten werden, dass sich das Vertragsverhältnis mit der Gegenseite nach dem Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firmen-auskunft.com gegebenenfalls auch automatisch verlängert:
„3. – Vertragsdauer und Kündigungsfristen …Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate , wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Es gilt das Datum des Poststempels. …“, https://firmen-auskunft.com/agb/ (abgerufen am 09.10.2024).

Kontaktieren Sie mich gern unverbindlich

Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, LL.M. - Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz - 064168681160

Ich vertrete bereits seit Jahren Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die sich gegen derartige Verträge zur Wehr setzen.
Schaffen Sie Waffengleichheit und erfahren Sie was jetzt die besten Handlungsoptionen in Ihrem Fall sind, wenn Sie sich gegen die Forderungen der firmen-auskunft.com anwaltlich wehren wollen. Wenden Sie sich auch gern an mich, wenn Sie schon Post von einem Inkassobüro oder einer Anwaltskanzlei erhalten haben. Spätestens dann ist unverzügliches Handeln angezeigt. Wichtig ist, dass Sie sich am besten sofort nach Erhalt der Rechnung der Gegenseite gegen die Forderungen der Gegenseite anwaltlich zur Wehr setzen und keine ggf. bestehenden Fristen verstreichen lassen.

Stand: 09.10.2024

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