Regelmäßig habe ich Mandanten, die bei Anbietern zum Beispiel aus Düsseldorf eine „Internet-System-Vereinbarung“ in Bezug auf die Erstellung einer Unternehmens-Internetseite als sog. „Partner“ abgeschlossen haben.
Bei einer Laufzeit von 48 Monaten und monatlichen Beträge von zum Beispiel 350,00 € zzgl. MwSt. kommen schnell € 16.800,00 zzgl. MwSt. zusammen. Hinzu kommen dann in den mir vorliegenden Fällen auch noch Anschlusskosten in Höhe von 199,00 € zzgl. MwSt., so dass dann insgesamt 16.999,00 € zzgl. MwSt. für ein „Webpaket“ anfallen können.
Die „Partner“ die sich dann an mich wenden, hätten die Internet-System-Vereinbarung im Nachhinein lieber nicht abgeschlossen und fragen sich nun, wie sie sich am besten von dem Vertrag lösen können.
Den Vertrag nicht einfach selbst kündigen, sondern den konkreten Fall anwaltlich prüfen lassen !
Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine „Internet-System-Vereinbarung“ als Werkvertrag zwar jederzeit kündbar, auch wenn vertraglich eine längere Laufzeit vereinbart wurde. Kündigen Sie die Vereinbarung jedoch einfach, steht dem Vertragspartner hinsichtlich der restlichen Laufzeit gemäß § 648 S. 2 BGB (vormals § 649 S. 2 BGB) ein sog. Ausgleichsanspruch zu. Dessen konkrete Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und den ersparten Aufwendungen für die nicht erbrachten Leistungen. Darum sollten Sie bei einer Internet-System-Vereinbarung nicht einfach ungeprüft ohne Rechtsanwalt eine sog. freie Kündigung aussprechen, sondern anwaltlich prüfen lassen, wie Sie deutlich günstiger aus dem Vertrag kommen.
Jeder Fall ist einzeln rechtlich zu beurteilen, d.h. es kommt auf Ihren konkreten Einzelfall an.
So handeln Sie richtig !
Schaffen Sie Waffengleichheit und beauftragen Sie zeitnah einen Fachanwalt der sich mit Internet-System-Vereinbarungen auskennt und in deren rechtlicher Beurteilung erfahren ist, mit der Prüfung Ihres Falles.
Dann kann im Einzelnen erörtert werden, ob und wie Sie sich im Ihrem konkreten Fall wirtschaftlich sinnvoll von einer Internet-System-Vereinbarung lösen können, wenn Sie dies möchten. Hier zahlt sich anwaltliche Erfahrung regelmäßig aus.
Auch wenn Sie schon eine freie Kündigung ausgesprochen haben und nun eine Forderung in beträchtlicher Höhe gegen Sie im Raum steht, ist fachanwaltliche Unterstützung regelmäßig sehr hilfreich und sinnvoll, um eine wirtschaftlich sinnvolle Regelung anzustreben.