Medienrecht

Was wir für Sie tun können

Rechtsanwalt Dr. Jaeschke - Im Medienrecht an Ihrer Seite

Wir beraten ganzheitlich und umfassend im Recht der Medien. Neben dem Schutz von Persönlichkeitsrechten und der Privatsphäre, gehört zu unserem Beratungsangebot das Presserecht, das Urheberrecht sowie Recht der neuen Medien (Internet- und Domainrecht).

Schutz von Persönlichkeitsrechten und der Privatsphäre / Hilfe bei Rufschädigung im Internet

Wir helfen Ihnen zum Beispiel dabei, sich gegen Rufschädigung durch das verbreiten intimer Fotos u.a. im Internet und via Handy (sog. Sexting) zur Wehr zu setzen und erwirken nötigenfalls gerichtliche Unterlassungsverfügungen gegen die Täter und machen Schadensersatzansprüche für Sie geltend.

Bei bekannten Persönlichkeiten kommt hinzu, dass diese heute oft auch zu bekannten Marken geworden sind, die erfolgreich vermarktet werden. In der heutigen Medienlandschaft wird aber die von jedem Menschen benötigte Privatsphäre dabei oft missachtet. Die Ihnen zustehenden Freiräume verteidigen wir kompromisslos und erwirken gegebenenfalls Gegendarstellungen oder Widerrufe und setzen Unterlassungs- und Entschädigungsansprüche durch.

Zudem stehen wir Ihnen bei der Abwehr negativer Einträge auf Bewertungsplattformen wie beispielsweise jameda bei Ärzten mit Rat und Tat zur Seite. Mehr dazu lesen Sie unter Rufmord 2.0.

Presserecht

Wir beraten Verlage und andere Medienunternehmen bei der Einhaltung der presserechtlichen Vorschriften und stellen in ihrem Auftrag sicher, dass der Wettbewerb sich ebenfalls an die Spielregeln hält, etwa wenn es darum geht, dass entgeltliche Veröffentlichungen („Anzeigen“) auch als solche gekennzeichnet werden.

Urheberrecht

Wir beraten Urheber und Unternehmen umfassend bei der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke u.a. durch die Erstellung und die Verhandlung von Lizenzverträgen. Im Falle der Verletzung von Nutzungsrechten setzen wir die Rechte unserer Mandanten gerichtlich und außergerichtlich durch.

Auf der anderen Seite ist oft festzustellen, dass urheberrechtliche Abmahnungen gegen Unternehmen und Privatpersonen zu Unrecht ausgesprochen worden oder unwirksam sind. In diesen Fällen wahren wir die Rechte unserer Mandanten und machen bei geeigneten Sachverhalten auch kompromisslos Gegenansprüche geltend.

Recht der neuen Medien (Internet- und Domainrecht)

Gerade im Internet sind Auseinandersetzungen um geistiges Eigentum an der Tagesordnung. Eine Domain etwa ist schnell registriert – ebenso schnell können aber durch die Nutzung einer Domain fremde (Namens- oder Marken-)Rechte verletzt oder es kann gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen werden. Ein unzureichendes Website-Impressum ist ein weiteres Beispiel, welches vermeidbare Abmahnkosten zur Folge haben kann. Wir beraten unsere Mandanten, um dies zu verhindern. Kommen Sie erst nach einer (etwaigen)) Rechtsverletzung auf uns zu, prüfen wir den Sachverhalt und besprechen mit Ihnen, wie der Schaden möglichst gering gehalten werden kann.

Schnelle Hilfe vom Anwalt.

Für den Erstkontakt fallen für Sie bei uns keine Kosten an.

Sie erreichen Herrn Dr. Jaeschke direkt unter jaeschke@ipjaeschke.de