Zu den mit Spannung erwarteten Schlussanträgen des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache C-18/18 Eva Glawischnig-Piesczek gegen Facebook Ireland Limited liegt nun die Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor.
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar kann Facebook danach gezwungen werden, sämtliche Kommentare, die mit einem ehrverletzenden Kommentar, dessen Rechtswidrigkeit festgestellt wurde, wortgleich sind, sowie damit sinngleiche Kommentare, sofern sie von demselben Nutzer herrühren, zu eruieren und zu identifizieren.
Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend, das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet, jedoch folgt das Gericht oft den Schlussanträgen des Generalanwalts.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 69/19 vom 04.06.2019; eigene Wertung
Der Volltext der Schlussanträge wird am Tag der Verlesung auf der Curia-Website veröffentlicht.