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TV-Interview im WDR Fernsehen vom 28.04.2021 mit Dr. Jaeschke im Rahmen des Beitrags „Fragwürdige Geschäfte mit Internetseiten“, Servicezeit

Das TV-Interview mit Dr. Jaeschke im WDR Fernsehen in der Sendung „Servicezeit“ vom 28.04.2021 war bis zum 28.04.2022 in der ARD Mediathek abrufbar.

Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, LL.M. - TV-Interview im WDR Fernsehen "Fragwürdige Geschäfte mit Internetseiten" Servicezeit

Ich vertrete regelmäßig Mandanten die zum Beispiel bei der Euroweb Internet GmbH eine Internet-System-Vereinbarung bzw. eine Vereinbarung über die Erstellung einer Internetseite unterschrieben haben oder eine Folge-„Vereinbarung“ zu einer solchen Internet-System-Vereinbarung mit Laufzeit von mindestens 48 weiteren Monaten abgeschlossen haben und sich aus verschiedenen Gründen wieder davon lösen möchten.

TV-Interview mit dem WDR

Ein aktueller Fernsehbericht vom 28.04.2021 im WDR Fernsehen mit dem Titel „Fragwürdige Geschäfte mit Internetseiten“ im Rahmen der Sendung „Servicezeit“ in welchem Fachanwalt Dr. Jaeschke interviewt wurde war bis zum 28.04.2022, 20:00 Uhr in der ARD Mediathek abrufbar.

Haben Sie auch nachträglich bei einem nach Ihrem Eindruck gut geschulten Außendienstmitarbeiter eine „Vereinbarung“ in Bezug auf eine „SSL Basic“-Verschlüsselung Ihrer Webseite, ein „Redesign“ oder eine „Neugestaltung“ dieser oder die Erweiterung um „YourRate“, „QR-Code“, „Online-Redaktion“ oder „Google My Business“ o.ä. unterschrieben und die Gegenseite behauptet nunmehr die Ersetzung Ihres „Altvertrages“ durch die neue Vereinbarung ?

Im Kleingedruckten der neuen Vereinbarung steht nun, dass der „Leistungs- und Systemumfang“ der Vereinbarung „jenem des „Altvertrages“ entspricht“ „mit oben genannten inhaltlichen Erweiterungen“ und nach der Lesart der Gegenseite haben Sie nun einen Folgevertrag mit erneuter mindestens 48-monatiger Laufzeit sowie erheblichen Kosten abgeschlossen, was Ihnen nicht bewußt war, und Sie fühlen sich übervorteilt ?

Dann schaffen Sie Waffengleichheit und wenden Sie sich zur Prüfung Ihres Falles an einen erfahrenen Fachanwalt.

Bei der Beurteilung von Internet-System-Verträgen und darauf aufbauenden zusätzlichen „Vereinbarungen“ kommt es immer auf den konkreten Sachverhalt an. Wie am besten vorgegangen werden sollte, muss also im konkreten Fall geprüft werden, um dann das passende Vorgehen für „Ihren“ Fall mit Ihnen abzustimmen.

Eine erfolgreiche Lösung von derartigen „Folgeverträgen“ ist in vielen Fällen mit fachanwaltlicher Erfahrung möglich und spart den Betroffenen dann sehr viel Geld.

Wenn Sie sich von einer Internet-System-Vereinbarung oder einer Folgevereinbarung lösen möchten ist oft folgendes Vorgehen zu empfehlen:

1. Keine freie Kündigung aussprechen

Eine „Internet-System-Vereinbarung“ ist ein sog. Werkvertrag und als solcher grundsätzlich jederzeit frei kündbar, auch wenn vertraglich eine längere Laufzeit vereinbart wurde. Spricht der Besteller aber eine freie Kündigung aus, so steht dem jeweiligen Unternehmen/Anbieter jedoch hinsichtlich der restlichen Laufzeit ein Ausgleichsanspruch zu. Dieser kann je nach restlicher Vertragslaufzeit und Höhe der monatlichen Kosten hoch ausfallen, weshalb freie Kündigungen von Internet-System-Vereinbarungen regelmäßig wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen.

2. Erfahrenen Fachanwalt beauftragen

Kunden die eine Internet-System-Vereinbarung bzw. eine Vereinbarung über die Erstellung einer Internetseite oder eine Folgevereinbarung dazu bei der Euroweb Internet GmbH, der United Media AG, der WN Online-Service GmbH & Co. KG oder einem andern Anbieter solcher Verträge abgeschlossen haben und sich von dieser wieder lösen möchten, sollten die Vereinbarung / Folgevereinbarung daher nicht einfach ungeprüft ohne Rechtsanwalt kündigen, sondern Waffengleichheit schaffen und fachanwaltlich ihren Fall genau prüfen lassen, um dann ein passgenaues Vorgehen zu erörtern.

Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und verfüge über eine langjährige Erfahrung im Umgang u.a. mit Internet-System-Verträgen und bin bundesweit tätig. Das Ziel meiner anwaltlichen Tätigkeit ist immer, das für Sie optimale Ergebnis nach Abstimmung mit Ihnen bzw. Ihren unternehmerischen Zielen zu erreichen.

Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, LL.M. - Im Gespräch mit Mandanten

Kompetente und schnelle Hilfe vom Fachanwalt.

Für den Erstkontakt fallen für Sie bei uns keine Kosten an.

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