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Abmahnung wegen Urheberrecht von Herrn Michael Bihlmayer durch die Kanzlei ODC LEGAL erhalten ? Nichts voreilig unterschreiben, Fristen einhalten, Sachverhalt sofort fachanwaltlich prüfen lassen.

Abmahnung wegen Urheberrecht von Herrn Michael Bihlmayer durch die Kanzlei ODC LEGAL erhalten ? Nichts voreilig unterschreiben, Fristen einhalten, Sachverhalt sofort fachanwaltlich prüfen lassen.

Haben Sie auch eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer aus München erhalten ? Von Ihnen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung, Auskunft, Schadensersatz und Abmahnkostenerstattung verlangt ?
Dann lesen Sie hier, wie Sie am besten reagieren können.

I. Worum geht es in der urheberrechtlichen Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer ?

In der mir vorliegenden urheberrechtlichen Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer wird zunächst ausgeführt, dass Herr Michael Bihlmayer selbständiger Fotograf und Illustrator sei und er seine Grafiken und Illustrationen u.a. über seine Webseite Bihlmayer Media vertreibe.
Sodann wird in der mir vorliegenden Abmahnung mitgeteilt, dass Herr Bihlmayer auch Urheber der in der hier vorliegenden Abmahnung nachfolgend aufgeführten „Foto-Grafik“ sei und ausgeführt, warum „die Hürde der sogenannten „kleinen Münze“ der Urheberrechtsfähigkeit“ „vorliegend problemlos überschritten“ sei.
Beanstandet wird in dem mir vorliegenden Fall, dass die dort streitgegenständliche Grafik „rechtswidrig, ohne gültige Lizenzen im Zuge“ des „Facebook-Auftritts“ des Abgemahnten „öffentlich zugänglich gemacht“ worden sei, weshalb Herr Michael Bihlmayer „an erster Stelle die unverzügliche Unterlassung und Beseitigung der Rechtsverletzung gemäß § 97 Abs. 1 UrhG“ verlange. Es wird betont, dass das „bloße Einstellen des beanstandeten Verhaltens“ nicht genüge und „die durch die Verstöße begründete Wiederholungsgefahr“ „nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden“ könne und zudem von dem Abgemahnten der „entstandene Schaden zu ersetzen“ sei.
Der „Lizenzschaden“ wird in der mir vorliegenden Abmahnung anhand der Maßstäbe der „marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing (MFM)“ angesetzt, wie es in der mir vorliegenden Abmahnung an einer Stelle heißt. Gemeint ist damit offensichtlich die „Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing“

Weiterhin wird zudem die Erstattung der „entstandenen gesetzlichen Rechtsverfolgungskosten“ durch den Abgemahnten begehrt. In der mir vorliegenden Abmahnung wird der an Abmahnkosten zu zahlende Betrag mit € 887,03 inkl. MwSt. beziffert.
Ferner, so heißt es weiter, habe der Abgemahnte „Auskunft über Art und Umfang der Verletzung zu erteilen, d.h. konkret darzulegen, wo über welchen Zeitraum die streitgegenständliche Grafik genutzt worden“ sei.

II. Wie sollten Sie auf eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer reagieren ?

Wenn Sie eine auf Urheberrecht  bzw. Urheberrechtsverletzung gestützte Abmahnung des Herrn Michael Bihlmayer erhalten haben, dann gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und den Sachverhalt umgehend fachanwaltlich prüfen zu lassen, damit Fristen eingehalten werden können und Sie sich nicht zu mehr verpflichten als Sie müssen. Bei urheberrechtlichen Abmahnungen ist insoweit regelmäßig zum Beispiel der Blick auf die konkrete Formulierung der vorgeschlagenen strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und die Höhe der jeweils geforderten Zahlungen zu richten. Hier sind bei urheberrechtlichen Abmahnungen fachanwaltlich regelmäßig deutliche Verbesserungen für den Abgemahnten zu erreichen. Abgemahnte sind gut beraten Waffengleichheit zu schaffen und fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, LL.M. - Philosophie, Streichhölzer

III. Fazit

1. NICHTS VOREILIG UNTERSCHREIBEN UND ZUNÄCHST KEINE ZAHLUNGEN LEISTEN

Wenn Sie eine urheberechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese also unbedingt ernst nehmen, aber keinesfalls voreilig eine beigefügte strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben. Dabei kann es entscheidend auf einzelne Wörter – zu Lasten oder zu Gunsten des Abgemahnten – ankommen. Hier sollte ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt eine solche für Sie formulieren, wenn eine solche abzugeben ist, da nicht alle Modifizierungen rechtlich zulässig sind. Hier sollten Sie keine im Zweifel kostenintensiven Fehler begehen. Mit fachanwaltlicher Expertise verpflichten Sie sich nur so weit wie unbedingt notwendig, selbst wenn – was immer im Einzelfall konkret zu prüfen ist – grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch gegen Sie bestehen sollte (sog. modifizierte Unterlassungserklärung). Damit verpflichten Sie sich bei guter Beratung also gerade so weit wie nötig und erkennen damit zunächst keinerlei Zahlungsansprüche des Abmahners an. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass ein Unterlassungsvertrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erst zustande kommt, wenn die jeweilige Gegenseite eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung als solche auch annimmt (vgl. BGH, Az.: I ZR 144/21 – Wegfall der Wiederholungsgefahr III). Die damit einhergehenden Unwägbarkeiten sollten Abgemahnte mit ihrem Rechtsanwalt besprechen und dann die für den konkreten Fall passgenaue Strategie wählen. Eine rechtlich ausreichende Unterlassungserklärung mit zulässigen Modifizierungen zu Ihren Gunsten kann also ein entscheidender Vorteil für Sie als Abgemahntem sein.

2. FRISTEN EINHALTEN

In Abmahnungen werden regelmäßig kurze zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gesetzt. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall die Frist zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung einhalten und sich vor Fristablauf wie dargelegt anwaltlich beraten lassen, um entscheiden zu können wie in Ihrem Fall am besten vorzugehen ist. Idealerweise wenden Sie sich sofort nach Erhalt einer Abmahnung an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Denn wenn ein Unterlassungsanspruch gegen Sie bestehen sollte und die Frist ohne angemessene Reaktion versäumt wird, besteht die Gefahr, dass die Gegenseite ein gerichtliches Eilverfahren (sog. einstweilige Verfügung) einleitet. Eine einstweilige Unterlassungsverfügung kann grundsätzlich innerhalb weniger Tage und auch ohne mündliche Verhandlung ergehen und ist aufgrund der oft hohen Streitwerte im Urheberrecht mit hohen Kostenrisiken verbunden. Diese Kosten können vermieden werden, wenn Sie im Falle des Bestehens eines Unterlassungsanpruches gegen Sie in der gesetzten Frist passgenau und für Ihren Fall angemessen anwaltlich reagieren.

3. FACHANWALTLICH BERATEN LASSEN

Lassen Sie also die Abmahnung die Sie erhalten haben immer fachanwaltlich überprüfen, damit Sie sich nicht unnötig oder nicht unnötig weit verpflichten und erkennen können, ob und welche Ansprüche gegen Sie tatsächlich und welcher Höhe bestehen könnten und wie auf die konkrete Abmahnung Ihnen gegenüber am besten reagiert werden sollte.
Weitere Informationen zu urheberrechtlichen Abmahnungen finden Sie unter Abmahnung Urheberrecht – Kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung bei Urheberrechtsstreitigkeiten

 

Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, LL.M. - Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz - Im Innenhof

Kompetente und schnelle Hilfe vom Fachanwalt.

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